Ein Neuwagen wird oft von Laien unter den Gesichtspunkten definiert, dass dieser keinen vorherigen Besitzer gehabt haben darf.
Die tatsächliche Definition eines Neuwagens geht allerdings über die Tatsache hinaus, dass er keinen Erstbesitzer aufweisen sollte. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2005 ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug auch dann noch als (fabrik)neu anzusehen, wenn der Neuwagen bisher nur eine Kurzzulassung, die eine Tageszulassung einschließt, auf den Autohändler aufweist.
Beachtet werden sollte allerdings, dass ein als Neuwagen verkauftes Kraftfahrzeug nicht mehr neu ist, wenn es zum speziellen Zeitpunkt des Verkaufsdatums nicht mehr unverändert hergestellt wird.
Dies sollte demnach vom potenziellen Neuwagenkäufer überprüft werden, um nicht anhand falscher Informationen zu einem ungewollten Gebrauchtwagenkauf zu kommen.